Hohenburgstr. 96

45128 Essen

0201 224 223

hallo@weigle-haus.de

Gottesdienst

Sonntags 10:00 Uhr

AGBs

Anmeldung

An den Freizeiten des Weigle-Haus kann sich grundsätzlich jeder beteiligen, sofern für die jeweilige Freizeit keine Teilnahmebeschränkung, z.B. nach Alter oder Geschlecht, angegeben ist. Für die Anmeldung wird empfohlen den beigefügten Vordruck zu verwenden [Weitere Vordrucke: www.weigle-haus.de]. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig – spätestens jedoch sechs Wochen vor Freizeitbeginn – dem Weigle-Haus zugesandt oder bei den Mitarbeitenden abgegeben werden. Sie ist nur dann gültig, wenn sie mit einer Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro, sofern im Freizeitprosopekt nicht anders angegeben, verbunden ist. Der Teilnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung des Weigle-Haus zustande.

 

Zuschussmöglichkeiten

Bei allen Freizeiten können Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre, die ihren Wohnsitz in Essen haben, entsprechend den Richtlinien des Jugendhilfeförderplans unterstützt werden. Die Freizeitkosten werden vom Jugendamt teilweise übernommen, wenn die Belastung dem jungen Menschen und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Dafür ist ein Antrag auf Zuschussgewährung vor Beginn der Freizeit [min. zwei Wochen] beim Jugendamt einzureichen. Außerdem können für unsere Freizeiten auch Zuschüsse vom Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) beantragt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare können bei der Anmeldung hier bei uns angefordert werden. In besonderen Härtefällen, die nicht unter die Richtlinien des Jugendhilfeförderplans fallen, wollen wir uns um finanzielle Hilfe bemühen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf und vermerken vereinbarte Sonderabsprachen auf der Anmeldung.

 

Bankverbindung und Zahlung

Ev. Jugend Weigle-Haus e.V.
KD Bank Dortmund
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE21 3506 0190 1011 4480 18

 

Überweisungszweck

Vor- und Nachname des Teilnehmenden und Freizeitname. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist bei jeder Freizeitausschreibung separat angegeben. Bei Flugreisen in Höhe des Flugpreises. Der Restbetrag muss bis spätestens vier Wochen vor Freizeitbeginn gezahlt werden, ansonsten können Teilnehmende von der Freizeit ausgeschlossen werden.

 

Erwartungen an den Freizeit-Teilnehmenden

Als Teilnehmender erklärt man sich bereit an einem Gemeinschaftsurlaub teilzunehmen. Zudem ist man gewillt, zum Gelingen der Freizeit beizutragen. Mit der Anmeldung ist der Teilnehmende damit einverstanden, an verbindlichen Programmpunkten mitzumachen, allgemeine Freizeitregeln zu beachten und sich bei Küchen- und Spüldiensten, sowie bei Aufräum- und Putzarbeiten einzubringen. Bei den Kinder- und Jugendfreizeiten wird auf Alkohol verzichtet. Drogenkonsum ist verboten. Das Weigle-Haus behält sich ausdrücklich vor, bei grober Missachtung der Freizeitregeln Teilnehmende nach Hause zu schicken. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Teilnehmenden/den Erziehungsberechtigten entsprechend in Rechnung gestellt.

 

Leistungen des Weigle-Haus

Wenn nicht anders bei den einzelnen Angeboten erwähnt, sind Anreise zum Urlaubsort [Reisebus oder Kleinbusse], Unterkunft, Vollverpflegung und Freizeitleitung im Preis enthalten.

 

Freizeitabsage und Leistungsänderungen

Das Weigle-Haus ist berechtigt, bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die im Prospekt genannte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der gezahlte Freizeitbeitrag in voller Höhe erstattet. Das Weigle-Haus ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Abweichungen einzelner Freizeitleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Weigle-Haus wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das Weigle-Haus ist verpflichtet, die Teilnehmden über eine zulässige Freizeitabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

 

Rücktritt

Der Rücktritt ist dem Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Weigle-Haus. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird empfohlen. Beim Rücktritt vom Reisevertrag oder bei Nichtantreten der Freizeit ohne Rücktritt kann das Weigle-Haus eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Diese beträgt:

– bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
– 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
– 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
– ab 29 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

Davon abweichend gilt bei Flugreisen, dass bei Rücktritt immer der komplette Flugpreis bezahlt werden muss. Die Nichtzahlung eines Freizeitbeitrages stellt in keinem Falle eine Rücktrittserklärung dar.

 

Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Weigle-Haus für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Weigle-Haus für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet das Weigle-Haus nicht.

 

Fotos und Daten

Der Teilnehmende erklärt sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die im Rahmen der Reise oder der Veranstaltung entstehen, auf denen er zu sehen ist, in hauseigenen Publikationen oder im Internet. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Teilnehmende keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Dieser Einwilligung kann vor Antritt der Reise widersprochen werden. Der Teilnehmende willigt ein, dass seine Daten in der EDV des Weigle-Hauses aufgenommen und gespeichert werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Informationsbrief

Rechtzeitig vor Reisebeginn erhält der Teilnehmende einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten der Reise enthält, sowie erforderliche Reiseunterlagen.

 

Veranstalter

Evangelische Jugend Weigle-Haus e.V.
Hohenburgstraße 96
45128 Essen
Tel 0201-224223
Fax 0201-200651
Mail hallo@weigle-haus.de