AGB

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Anmeldung

An den Freizeiten des Weigle-Haus kann sich grundsätzlich jeder beteiligen, sofern fĂ¼r die jeweilige Freizeit keine Teilnahmebeschränkung, z.B. nach Alter oder Geschlecht, angegeben ist. FĂ¼r die Anmeldung wird empfohlen den beigefĂ¼gten Vordruck zu verwenden [Weitere Vordrucke: www.weigle-haus.de]. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Anmeldung soll möglichst frĂ¼hzeitig – spätestens jedoch sechs Wochen vor Freizeitbeginn – dem Weigle-Haus zugesandt oder bei den Mitarbeitenden abgegeben werden. Sie ist nur dann gĂ¼ltig, wenn sie mit einer Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro, sofern im Freizeitprosopekt nicht anders angegeben, verbunden ist. Der Teilnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung des Weigle-Haus zustande.

 

Zuschussmöglichkeiten

Bei allen Freizeiten können Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre, die ihren Wohnsitz in Essen haben, entsprechend den Richtlinien des Jugendhilfeförderplans unterstĂ¼tzt werden. Die Freizeitkosten werden vom Jugendamt teilweise Ă¼bernommen, wenn die Belastung dem jungen Menschen und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. DafĂ¼r ist ein Antrag auf Zuschussgewährung vor Beginn der Freizeit [min. zwei Wochen] beim Jugendamt einzureichen. AuĂŸerdem können fĂ¼r unsere Freizeiten auch ZuschĂ¼sse vom Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) beantragt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare können bei der Anmeldung hier bei uns angefordert werden. In besonderen Härtefällen, die nicht unter die Richtlinien des Jugendhilfeförderplans fallen, wollen wir uns um finanzielle Hilfe bemĂ¼hen. Bitte nehmen Sie diesbezĂ¼glich Kontakt mit uns auf und vermerken vereinbarte Sonderabsprachen auf der Anmeldung.

Bankverbindung und Zahlung

Ev. Jugend Weigle-Haus e.V.
KD Bank Dortmund
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE21 3506 0190 1011 4480 18

 

Ăœberweisungszweck

Vor- und Nachname des Teilnehmenden und Freizeitname. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist bei jeder Freizeitausschreibung separat angegeben. Bei Flugreisen in Höhe des Flugpreises. Der Restbetrag muss bis spätestens vier Wochen vor Freizeitbeginn gezahlt werden, ansonsten können Teilnehmende von der Freizeit ausgeschlossen werden.

Erwartungen an den Freizeit-Teilnehmenden

Als Teilnehmender erklärt man sich bereit an einem Gemeinschaftsurlaub teilzunehmen. Zudem ist man gewillt, zum Gelingen der Freizeit beizutragen. Mit der Anmeldung ist der Teilnehmende damit einverstanden, an verbindlichen Programmpunkten mitzumachen, allgemeine Freizeitregeln zu beachten und sich bei KĂ¼chen- und SpĂ¼ldiensten, sowie bei Aufräum- und Putzarbeiten einzubringen. Bei den Kinder- und Jugendfreizeiten wird auf Alkohol verzichtet. Drogenkonsum ist verboten. Das Weigle-Haus behält sich ausdrĂ¼cklich vor, bei grober Missachtung der Freizeitregeln Teilnehmende nach Hause zu schicken. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Teilnehmenden/den Erziehungsberechtigten entsprechend in Rechnung gestellt.

Leistungen des Weigle-Haus

Wenn nicht anders bei den einzelnen Angeboten erwähnt, sind Anreise zum Urlaubsort [Reisebus oder Kleinbusse], Unterkunft, Vollverpflegung und Freizeitleitung im Preis enthalten.

Freizeitabsage und Leistungsänderungen

Das Weigle-Haus ist berechtigt, bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurĂ¼ckzutreten, wenn die im Prospekt genannte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der gezahlte Freizeitbeitrag in voller Höhe erstattet. Das Weigle-Haus ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen GrĂ¼nden zu ändern. Abweichungen einzelner Freizeitleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Weigle-Haus wider Treu und Glauben herbeigefĂ¼hrt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle GewährleistungsansprĂ¼che bleiben unberĂ¼hrt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das Weigle-Haus ist verpflichtet, die Teilnehmden Ă¼ber eine zulässige Freizeitabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Ă„nderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzĂ¼glich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

RĂ¼cktritt

Der RĂ¼cktritt ist dem Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. MaĂŸgebend fĂ¼r den RĂ¼cktrittszeitpunkt ist der Zugang der RĂ¼cktrittserklärung beim Weigle-Haus. Eine schriftliche RĂ¼cktrittserklärung wird empfohlen. Beim RĂ¼cktritt vom Reisevertrag oder bei Nichtantreten der Freizeit ohne RĂ¼cktritt kann das Weigle-Haus eine angemessene Entschädigung fĂ¼r die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Diese beträgt:

– bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
– 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
– 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
– ab 29 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

Davon abweichend gilt bei Flugreisen, dass bei RĂ¼cktritt immer der komplette Flugpreis bezahlt werden muss. Die Nichtzahlung eines Freizeitbeitrages stellt in keinem Falle eine RĂ¼cktrittserklärung dar.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Weigle-Haus fĂ¼r alle vertraglichen SchadensersatzansprĂ¼che, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefĂ¼hrt wird oder soweit das Weigle-Haus fĂ¼r einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. FĂ¼r abhanden gekommene Gegenstände haftet das Weigle-Haus nicht.

Fotos und Daten

Der Teilnehmende erklärt sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die im Rahmen der Reise oder der Veranstaltung entstehen, auf denen er zu sehen ist, in hauseigenen Publikationen oder im Internet. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Teilnehmende keine weiteren AnsprĂ¼che, auch nicht gegen Dritte. Dieser Einwilligung kann vor Antritt der Reise widersprochen werden. Der Teilnehmende willigt ein, dass seine Daten in der EDV des Weigle-Hauses aufgenommen und gespeichert werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Informationsbrief

Rechtzeitig vor Reisebeginn erhält der Teilnehmende einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten der Reise enthält, sowie erforderliche Reiseunterlagen.

Veranstalter

Evangelische Jugend Weigle-Haus e.V.
HohenburgstraĂŸe 96
45128 Essen
Tel 0201-224223
Fax 0201-200651
Mail hallo@weigle-haus.de