Richtlinien
Freizeitrichtlinien /AGB. Die "Spielregeln".
Anmeldung
An den Freizeiten des Weigle-Haus kann sich grundsätzlich jeder beteiligen, sofern für die jeweilige Freizeit keine Teilnahmebe- schränkung, z. B. nach Alter oder Geschlecht, angegeben ist.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungs- berechtigten zu unterschreiben.
Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig – spätestens jedoch sechs Wochen vor Freizeitbeginn – dem Weigle-Haus zugesandt oder bei den Mitarbeitenden abgegeben werden. Sie ist nur dann gültig, wenn sie mit einer Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro verbunden ist. Der Teilnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestäti- gung des Weigle-Haus zustande.
Zuschussmöglichkeiten
Bei allen Freizeiten können Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre, die ihren Wohnsitz in Essen haben, entsprechend den Richtlinien des Jugendhilfeförderplans unterstützt werden. Die Freizeitkosten werden vom Jugendamt teilweise übernommen, wenn die Belastung dem jungen Menschen und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Dafür ist ein Antrag auf Zuschussgewährung vor Beginn der Freizeit [min. zwei Wochen] beim Jugendamt einzureichen. Pro Person kann nur eine Maßnahme im Kalenderjahr gefördert werden. Weitere Informationen und Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden.
In besonderen Härtefällen, die nicht unter die Richtlinien des Jugend- hilfeförderplans fallen, wollen wir uns um finanzielle Hilfe bemühen. Bitte nehmen sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf und vermerken vereinbarte Sonderabsprachen auf der Anmeldung.
Bankverbindung und Zahlung
Name: Ev. Jugend Weigle-Haus e.V.
Kontonummer: 10 11 44 80 18
Bankleitzahl: 350 601 90 [KD-BANK eG Dortmund]
Überweisungszweck:
Vor- und Nachnamen des Teilnehmenden und Urlaubsort.
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens vier Wochen vor Freizeitbeginn gezahlt werden, ansonsten kann der Teilnehmende von der Freizeit ausgeschlossen werden.
Erwartungen an den Freizeit-Teilnehmenden
Als Teilnehmender erklärt man sich bereit an einem Gemeinschaftsurlaub teilzunehmen. Zudem ist man gewillt, zum Gelingen der Freizeit beizutragen. Mit der Anmeldung ist der Teilnehmende damit einverstanden, an verbindlichen Programmpunkten teilzunehmen, allgemeine Freizeitregeln zu beachten und sich bei Küchen- und Spüldiensten, sowie bei Aufräum- und Putzarbeiten einzubringen. Bei den Kinder- und Jugendfreizeiten wird auf Alkohol verzichtet. Drogenkonsum ist verboten. Das Weigle-Haus behält sich ausdrücklich vor, bei grober Missachtung der Freizeitregeln Teilnehmende nach Hause zu schicken. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Teilnehmenden / den Erziehungsberechtigten entsprechend in Rechnung gestellt.
Leistungen des Weigle-Haus
Wenn nicht anders bei den einzelnen Angeboten erwähnt, sind Anreise zum Urlaubsort (Reisebus oder Kleinbusse), Unterkunft, Vollverpflegung und Freizeitleitung im Preis enthalten.
Freizeitabsage und Leistungsänderungen
Das Weigle-Haus ist berechtigt, bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die im Prospekt genannte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der gezahlte Freizeitbeitrag in voller Höhe erstattet.
Das Weigle-Haus ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reise- vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Abweichun- gen einzelner Freizeitleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Weigle-Haus wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Das Weigle-Haus ist verpflichtet, den Teilnehmden über eine zulässige Freizeitabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteil- nehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
Rücktritt
Der Rücktritt ist dem Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Weigle-Haus. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird empfohlen. Beim Rücktritt vom Reisevertrag oder bei Nichtantreten der Freizeit ohne Rücktritt kann das Weigle-Haus eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
Diese beträgt:
- bis 42 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
- 41 bis 22 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- 21 bis 10 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Die Nichtzahlung eines Freizeitbeitrages stellt in keinem Falle eine Rücktrittserklärung dar.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Weigle-Haus für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Weigle-Haus für einen dem Teil- nehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für abhanden gekommene Gegenstände haftet das Weigle-Haus nicht.
Fotos und Daten
Der Teilnehmende erklärt sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die im Rahmen der Reise oder der Veranstaltung entstehen, auf denen er zu sehen ist, in hauseigenen Publikationen oder im Internet. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Teilnehmende keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Dieser Einwilligung kann vor Antritt der Reise wider- sprochen werden.
Der Teilnehmende willigt ein, dass seine Daten in der EDV des Weigle-Hauses aufgenommen und gespeichert werden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Informationsbrief
Rechtzeitig vor Reisebeginn, erhält der Teilnehmende einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten der Reise enthält, sowie erforderliche Reiseunterlagen.
